Ehrenordnung
des Rhönklub Hauptvorstands
Im Rhönklub wird ehrenamtlich gearbeitet. Die nachfolgende Ehrenordnung benennt die inhaltlichen und formalen Kriterien zur Antragstellung sowie die Regularien zur Vergabe der Ehrung. Gemäß § 13 der Satzung des Hauptvorstands werden folgende Auszeichnungen verliehen:
- Das Grüne Band der Rhön für besondere Leistungen
- Das Goldene Klubabzeichen für besondere Verdienste
- Das Große Ehrenzeichen für ganz besondere Verdienste
- Der Treuebrief für zuverlässige Mitarbeit und Unterstützung der Rhönklubziele
- Der Naturschutzpreis an Einzelmitglieder oder Zweigvereine
- Die Justus Schneider Medaille für Pflege Rhöner Kultur
- Der Kulturpreis Rhön für hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben in der Rhön
- Ehrenvorstandsmitglieder im Hauptvorstand
- Ehrenpräsidenten im Hauptvorstand
Darüber hinaus können verdiente Mitglieder noch mit dem Silbernen und Goldenen Ehrenzeichen des Deutschen Wanderverbands ausgezeichnet werden.
Anträge auf Verleihung der angegebenen Ehrungen kann jedes Mitglied des Rhönklubs bei seinem Zweigvereinsvorsitzenden stellen. Der Antrag muss weitreichend begründet sein. Vom Zweigvereinsvorsitzenden wird der Antrag mit einer Stellungnahme an den Vorsitzenden der Region weitergeleitet, der wiederum den Antrag befürwortet oder in begründeten Fällen nicht befürwortet an den Hauptvorstand weiterleitet. Regionsvorsitzende und Mitglieder des Hauptvorstands können direkt einen Ehrungsantrag an den Hauptvorstand stellen, sollten ggf. vorher mit dem Zweigvereinsvorsitzenden Rücksprache nehmen. Der Hauptvorstand ist bei seinen Entscheidungen über Ehrungen frei. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. In begründeten Fällen kann der Hauptvorstand einen Antrag auf Ehrung ablehnen.
Es ist bereits im Vorfeld bei den Zweigvereinen darauf zu achten, dass Ehrungen nicht in großen Mengen (Gießkannenprinzip) vergeben werden. Die Anträge sollten mindestens drei Monate vor dem Verleihungstermin dem Vorsitzenden der Region vorliegen, um die persönliche Ehrung von Seiten des Hauptvorstandes terminlich planen zu können. Der Hauptvorstand informiert den Zweigverein umgehend über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages. Auch sollte man darauf achten, dass die zu Ehrenden mindestens fünf Jahre Vereinsmitglied sind und ein Mindestalter von 20 Jahren erreicht haben.
Das „Grüne Band der Rhön“
Das Grüne Band ist die unterste Stufe der Ehrungen und wird für besondere Leistungen vergeben. Besondere Leistungen können sein:
Selbstständiges Erarbeiten und Führen von Themenwanderungen, Teilnahme an der Wanderleiterausbildung und Umsetzung des Gelernten, Leistungen im Bereich der Hütte oder des Vereinsheim (regelmäßige Hüttendienste, Teilnahme an Arbeitseinsätzen, tatkräftige Unterstützung bei Vereinsfesten, Eigenverantwortung im Bereich Hütte/Vereinsheim), aktive Mitarbeit in den Bereichen Naturschutz, Kultur- und Jugendarbeit.
Die Leistungen sollten auf Dauer und mindestens fünf Jahre erbracht sein.
Das „Goldene Klubabzeichen“
Das Goldene Klubabzeichen ist die zweite Stufe der Ehrungen und wird für besondere Verdienste verliehen. Verdienste kann man sich insbesondere durch ehrenamtliche Vorstandsarbeit erwerben. Aber auch durch fortgesetzte Leistungserbringung (s. Grünes Band) kann man sich Verdienste erwerben, die weit über das Normalmaß hinausgehen. Nicht jeder möchte ein Amt im Vorstand begleiten. Aber auch die tatkräftigen Helfer eines Vereins werden gebraucht und sollen geehrt werden. Mindestens fünf Jahre sollen zwischen der Verleihung des „Grünen Bandes“ und des „Goldenen Klubabzeichens“ liegen.
Das „Große Ehrenzeichen“
Das Große Ehrenzeichen ist eine der höchsten Auszeichnungen, die der Rhönklub zu vergeben hat, und wird nur an Mitglieder für hervorragende Leistungen verliehen. Zwischen dem „Goldenen Klubabzeichen“ und dem „Großen Ehrenzeichen“ sollte eine zeitliche Distanz von mindestens fünf Jahren liegen.
Der Treuebrief
Laut Satzung wird der Treuebrief für zuverlässige Mitarbeit und Unterstützung der Ziele des Rhönklubs verliehen, insbesondere für Mitglieder, die keine aktive Vorstandsarbeit nachweisen können. Der Treuebrief kann auch für langjährige Mitgliedschaft (50 Jahre und mehr) verliehen werden. Regelmäßigen Wohltätern (Sponsoren) des Rhönklubs kann in Ausnahmefällen ebenfalls der Treuebrief verliehen werden.
Das Silberne und Goldene Ehrenzeichen
des Deutschen Wanderverbands
Mitglieder, die alle oben beschriebenen Auszeichnungen besitzen, aber unermüdlich Rhönklubarbeit oder Vorstandsarbeit leisten und die Zusammenarbeit zum Deutschen Wanderverband pflegen, können zusätzlich noch mit dem Silbernen Ehrenzeichen des Deutschen Wanderverbands ausgezeichnet werden. In diesem Fall soll ebenfalls eine Zeitdauer von mindestens fünf Jahren zur letzten Rhönklubehrung liegen.
Es besteht die Möglichkeit, nach weiteren mindestens fünf Jahren aktiver Rhönklubarbeit das Goldene Ehrenzeichen zu beantragen. Auch hier sollte ein Abstand von mindestens fünf Jahren zum Silbernen Ehrenzeichen gewahrt werden.
Der Naturschutzpreis
Der Naturschutzpreis ist der einzige Preis, der sowohl an einen Zweigverein als auch an eine Einzelperson verliehen wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Zweigverein bzw. die Einzelperson über mehrere Jahre besonders herausragende Leistung auf dem Gebiet des Umwelt- Landschafts- und Naturschutzes erbracht hat. Auch besondere Initiativen und Aktivitäten sollten berücksichtigt werden. Der Vorschlag, einen Zweigverein auszuzeichnen, sollte vom Naturschutzwart der Region erfolgen. Der Regionsnaturschutzwart leitet den Antrag an den Hauptnaturschutzwart weiter, und dieser an den Hauptvorstand. Einzelpersonen können von jedem Rhönklubmitglied für die Auszeichnung vorgeschlagen werden.
Die Justus-Schneider-Medaille
Die Justus-Schneider-Medaille wird auch als kleiner Kulturpreis bezeichnet und an Mitglieder verliehen, die sich über Jahre hin große Verdienste um die Pflege Rhöner Kultur erworben haben, d. h. die über mindestens zehn Jahre als Zweigvereins-, Regions- oder Hauptkulturwart tätig waren, eine kulturwartähnliche Tätigkeit (Leiter*in einer Tanzgruppe, Mundartgruppe, Gesangsgruppe, Betreuer*in einer Heimatstube usw.) ausgeübt haben, aktive Denkmalpfleger*innen und ständige Mitarbeiter*innen der Mitgliedszeitschrift „Die Rhön – Wandern und Mehr“ und des Rhönführers sind.
Der Kulturpreis Rhön
Der Kulturpreis Rhön ist die höchste Auszeichnung, die der Rhönklub zu vergeben hat. Da diese Auszeichnung die einzige Auszeichnung ist, die auch an Nichtrhönklubmitglieder verliehen wird, gelten für die Vergabe die Richtlinien für Kulturpreise der Kommunen (lt. Satzung der Gemeinden). Anhaltspunkte seien wie folgt aufgeführt: Zahlreiche Heimatliteraturveröffentlichungen in Buchform und Einzelveröffentlichungen (Zeitungen, Zeitschriften, Fachpublikationen) – Herausragende Tätigkeiten in der Bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Kunstgeschichte, Archäologie) – Hervorragende Musikertätigkeit (Komponist, Interpret, Musikforschung, Musiklehre)
Außergewöhnliche Leistungen im Bereich der Denkmalspflege/Bodendenkmalspflege –
Leitung eines Museums und der damit verbundenen Lehre und Forschung, Publikationen im musealen Bereich, Ausstellungskonzeption
Der Antrag für die Justus-Schneider – Medaille und für den Kulturpreis Rhön erfolgt mit der entsprechenden Begründung an den Hauptkulturwart. Dieser legt den Antrag zur Beratung dem Kulturausschuss vor. Nach Genehmigung durch den Kulturausschuss wird der Antrag zur endgültigen Genehmigung dem Hauptvorstand vorgelegt. Die Übergabe der Justus-Schneider-Medaille erfolgt im Rahmen der Hauptkulturtagung. Für die Übergabe des Kulturpreises Rhön wird vom Hauptvorstand ein eigener Termin und Übergabeort festgelegt. Sowohl der Kulturausschuss als auch der Hauptvorstand sind in ihrer Entscheidung frei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ehrenmitglieder des Hauptvorstands
Zu Ehrenmitgliedern im Hauptvorstand können Vorstandsmitglieder ernannt werden, die mindestens drei Wahlperioden (9 Jahre, durchaus mit Unterbrechungen) lang hervorragende Arbeit im Hauptvorstand geleistet haben.
Ehrenpräsident
Zum Ehrenpräsident kann ein Präsident, der drei Wahlperioden (9 Jahre) den Verein geführt hat, ernannt werden. Die Ehrung wird durch den Nachfolger des Präsidenten vorgenommen.
Die Ehrenordnung wurde vom Hauptvorstand am 3. Dezember 2020 per Videokonferenz besprochen und in dieser Form angenommen.
Gültigkeit der Ehrenordnung ab 1. Januar 2021
gez. Jürgen Reinhardt
Präsident